Arbeitsschutzbestimmungen und Versicherungsvorgaben für Baustellen, Umbauphasen und Bestandsgebäude.

Eine Baustelle und ein Gebäude während einer Sanierung sind Sammelpunkte für Prozesse wo eine hohe Anzahl an verschiedenen Unternehmen involviert sind und die Gefahr für Personen und Sachwerte exponentiell wächst.


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    Die 3 größten Risikofaktoren zu Personen- und Sachschäden auf der Baustelle:


    Vorgeschriebene Brandschutzsysteme werden erst nach der Bauphase inbetrieb genommen und können während der Bauphase nicht genutzt werden. Die Gründe liegen auf der Hand, die Anlagen sind nicht für die Umgebung auf der Baustelle gemacht. Zusätzlich ist eine Verkabelung auch teuer und umständlich.

    Aus diesen Gründen sind Baustellen und Sanierungsgebäude besonders anfällig für Brände und damit gefährlich für Mensch und Sachwert. Nachfolgend finden Sie Auszüge von einigen Arbeitsschutzbestimmungen und Versicherungsvorgaben die für die Bauphase und während Sanierungen von Gebäuden berücksichtigt werden sollten. Hierbei spielt die Evakuierung der Menschen genauso wie die Prävention gegen Brände eine große Rolle. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenstellung nur ein Auszug verschiedener Gesetze und Richtlinien ist und wir diese Inhalte aus öffentlichen Quellen zitieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei die originalen Unterlagen zu erhalten.

    Tipp- und Zitatfehler sowie Aktualisierungen der Quelldokumente vorbehalten. Stand der Erstellung dieser Auszüge: 08/2018. Sollte es ggf. eine neuere Versionen der einzelnen Gesetze, Verordnungen oder Leitfäden geben, sind diese verbindlich. 

     

    1. Arbeitsunfälle

    Jede Baustelle unterliegt zahlreichen Gefahren. Viele unterschiedliche Gewerke, viele Personen, ein enger Zeitplan und unzählige verschiedene Baustoffe führen zu besonderen Herausforderungen. Die Baustelle ist eine Arbeitsstätte mit besonderen Merkmalen, deren Anforderungen schon bei der Baustelleneinrichtung gemäß Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden müssen. Neben sicheren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen geht es z.B. um Erste Hilfe, Brandschutz und Fluchtwege.

    2. Feuer auf der Baustelle (Baustellenbrände)

    Laut den Versicherungen sind die häufigsten Ursachen für den Großteil der Baustellenbrände (Feuer auf der Baustelle) und andere Gefahren z.B. Heißarbeiten wie Schweißen,  Dacharbeiten, elektrische Brände von Baumaschinen, defekte installierte Anlagen, entzündliche Materialien, Explosionen und Brandstiftung.

    3. Leckage (Wassereinbruch) auf der Baustelle

    Ein weiterer wichtiger und Punkt und Bereich bei den Sachschäden auf der Baustelle ist der Wassereinbruch (Leckage) während der Bauphase. Die größten Sachschäden auf der Baustelle entstehen durch Löschwasser oder eindringendes Grundwasser - Auch Versicherungen wissen das - Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen, um den Wasser zuvor zu kommen, hilft nur eine Sache in dieser Situation wirklich. Die frühzeitige Information und Warnung, es dringt Wasser in die Baustelle ein. Verschiedene Wassermelder und Sensoren im WES Netz können Sie hierbei kostengünstig unterstützen.


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      Welche Gesetze, Verordnungen und Versicherungsvorgaben sollten auf der Baustelle umgesetzt werden?


      Personenschutz:

       

      Richtlinie 92/57/EWG DES RATES – Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz – Baustellen

      Je nach Merkmalen der Baustelle… soweit erforderlich, Brandmelde- und Alarmanlagen vorgesehen werden. (Punkt 4.1. Brandmeldung und –bekämpfung) Alle Arbeitsplätze müssen bei Gefahr von den Arbeitnehmern schnell und in größter Sicherheit verlassen werden können. (Punkt 3.2. Fluchtwege und Notausgänge)

      Beschreibung:

      DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

      Zur Richtlinie 92/57/EWG DES RATES >

       

      Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

      Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen. (§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen, Punkt 1.) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen. (§ 9 Besondere Gefahren, Punkt 3.)

      Beschreibung:

      Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

      Zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) >

       

      Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

      Arbeitsstätten müssen… erforderlichenfalls mit Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. (2.2 Maßnahmen gegen Brände, Punk 1.) Auf Baustellen sind folgende Anforderungen umzusetzen: nach Punk 1. g. in regelmäßigen Abständen sind geeignete Versuche und Übungen an Feuerlöscheinrichtungen und Brandmelde- und Alarmanlagen durchzuführen. (5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen)

      Beschreibung:

      Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten hat.

      Zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) >

       

      GESETZ ZUSATZ - RAB 33 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

      Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

      Beschreibung:

      Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. Diese RAB 33 beschreibt die Berücksichtigung der Allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie deren Koordinierung während der Planung der Ausführung und die Koordinierung der Anwendung der Allgemeinen Grundsätze während der Ausführung von Bauvorhaben durch die jeweiligen Adressaten bei Erfüllung der Verpflichtungen der Baustellenverordnung (BaustellV).

      Zur RAB 33 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen  >

       

      Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A2.2

      Baustellen mit besonderen Gefährdungen (z.B. Hochhausbau oder Untertagebaustellen) erfordern zusätzliche Maßnahmen gegen Brände nach Punkt 5.2.4. (3): Ausrüstung von Bereich mit Brandmeldeanlage. (Punkt 7, Ergänzende Anforderungen für Baustellen, (4)) Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen. (5.1)

      Beschreibung:

      Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft.

      Weitere Infos zur ASR 2.2 >

      Weitere Infos zur ASR 2.3 >

      Weitere Infos zur ASR 4.3 >

       

      Leitfaden für bewährte Verfahren zum Verständnis und zur Durchführung der Richtlinie 92/57/EWG

      Brandmelder (Druckknopfmelder/manuelle Feuermeldestelle) mit Feuerlöschern an Gefahrenstellen und Laufwegen in Gebäuden anbringen und Arbeitnehmer in deren Anwendung einweisen. Bei der Notfallplanung… Systeme bestehen, mit denen Notfälle schnell erkannt und an ein Rettungsteam weitergemeldet werden. Diese Aspekte sind in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen zu berücksichtigen. (4.1.3 Abschluss der Vorbereitungen vor Beginn der Bauarbeiten)

       

      Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention, DGUV Vorschrift 1

      Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann


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        Personen- und Sachschutz:

         

        VdS 2021 - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Baustellen.

        Um eine rechtzeitige Alarmierung und damit auch eine Begrenzung der Brandausbreitung durch die Brandbekämpfung zu ermöglichen, ist es erforderlich, Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen frühzeitig in Betrieb zu nehmen, ggf. auch mobile Brandmeldeanlagen (5.8 Brandbekämpfung).

        Beschreibung:

        Dieser Leitfaden wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Fachhochschule Köln erarbeitet. Die nachstehenden Ausführungen sollten Anleitung für ein umfassendes Schutzkonzept gegen die vielfältigen Gefahren auf Baustellen, z.B. Brand, Einbruch, Diebstahl und Unwetter geben.

         

        Europäische Richtlinie CFPA21: 2012F (Brandschutzmaßnahmen für Baustellen)

        CFPA E Richtlinie No 21 2012 F - Vorbeugender Brandschutz auf Baustellen. Die Maßnahmen in dieser Richtlinie betreffen Design, Planung, Beschaffung und die Konstruktionsprozesse, nicht aber fertige Gebäude die in gesonderten Richtlinien behandelt werden. Diese Richtlinie muss im Zusammenhang mit nationalen Gesetzen und Versicherungsbedingungen gelesen werden, die die Betriebsdauer der Baustelle betreffen.

        Beschreibung:

        Diese Richtlinie stellt bewährte Verfahren in Bezug auf den Brandschutz auf Baustellen vor und seine Anwendung wird in allen Fällen empfohlen. Auf vielen Baustellen ist der Einsatz dieses Leitfadens eine Anforderung des Versicherers. Diese Anforderung gilt zwar für „große Projekte“, sie kann jedoch auch für den Fall einer Umbauphase von Gebäuden oder Hochhäusern gelten, da während umgebaut wird ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Alle Parteien müssen sich zu Beginn jedes Projekts mit ihren Versicherungsberatern über die Anwendung dieses Leitfadens informieren.

         

        Europäische Richtlinie CFPA26: 2010 F (Brandschutzmaßnahmen für temporäre Gebäude auf Baustellen)

        • Verwendung von automatischen Brandschutzsystemen für Baustellenunterkünfte und temporäre Gebäude auf Fluren und in Räumen vor, sofern diese als Fluchtwege genutzt werden oder wo sich regelmäßig Personen aufhalten.
        • Toiletten sollten mit einem Brandmelder ausgestattet sein

         

        Munich RE - Fire on construction sites

        Jedes Jahr zahlen Versicherungsunternehmen Millionen von Euro an Forderungen nach erheblichen Brand- und Rauchschäden an Gewerbe- und Wohnimmobilien während ihrer Sanierung, Erweiterung oder Neubaus. Der Bauprozess beinhaltet erhebliche Brandgefahren und Risiken. Feuer kann nicht nur die neu errichteten Gebäudeteile, sondern auch die bestehende Baustruktur während der Sanierung vollständig zerstören.

        Beschreibung:

        Dieses kurze Dokument zielt darauf ab, einen Leitfaden für Best Practices für Bauunternehmer und Bauherren zu bieten, um sowohl gewerbliche als auch heimische Projekte, ob Neubau oder Sanierung, vor Feuer zu schützen. Unser Leitfaden soll auf einige der wichtigsten praktischen Vorkehrungen und Arbeitsmethoden aufmerksam machen, die zur Minderung des Brandrisikos getroffen werden sollten.

         

        JOINT CODE OF PRACTICE: Zurich Global Insurance Construction Risk

        Der Code of Practice Fire Code (JCoP) wurde 2015 überarbeitet. Während der JCoP keine Präzedenzfallklausel für die Baupolitischen Formulierungen von Zurich darstellt, erwarten wir von unseren Kunden, dass sie die Richtlinien einhalten, soweit dies praktikabel und angemessen ist.

        Die wichtigste Auswirkung der Änderungen war die Anforderung, dass alle Funkfeueralarmsysteme BS-EN54-25-konform sein müssen.

        Beschreibung:

        BS-EN54-konforme Alarme sollten in allen neuen Verträgen angegeben werden, solange die Verfügbarkeit von normalen Lieferanten zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen und alle Kunden im Laufe der Zeit zu diesem Standard wechseln. Zurich Insurance wird diese Situation in regelmäßigen Abständen überprüfen und unsere Vorgabe aktualisieren, da sich die Verfügbarkeit von Funkfeueralarmsysteme verbessert.

         

        ALLIANZ GLOBAL RISK CONSULTING - SAFEGUARDING CONSTRUCTION WORKS

        Diese Guideline wurde von der Allianz Global SE erarbeitet. Die nachstehenden Ausführungen sollte dabei helfen die Gefahren auf der Baustelle und während der gesamten Bauphase zu erkennen und die damit verbunden Schäden minimieren. Diese Guidline wird europaweit / weltweit allen Allianz Mitarbeitern zur Berücksichtigung zur Verfügung gestellt.

        Beschreibung:

        Ein vernetztes und mobiles Brandmeldesystem sollte sowohl bei Neu- als auch bei Renovierungsarbeiten in Bauprojekten installiert werden. Mobile und zertifizierte (EN54) Brandmeldesysteme erlauben bei Bedarf, die Komponenten neu und einfach anzuordnen. Deshalb sind sie bestens für den Einsatz auf Baustellen geeignet.

        Was bedeuten diese Vorgaben beim Einsatz von mobilen Brandmeldeanlagen und mobilen Evakuierungsanlagen?

        Fragen, die Sie über Ihre mobilen Brandschutz-Produkte stellen sollten:

        Haftungsrisiken als Bauherr, Betreiber, SiGeKo und Arbeitsschutzbeauftragter reduzieren indem man die richtigen Fragen stellt.

        • Besitzt das Produkt eine CE Zertifizierung?
        • Ist das System EN54-25 zertifiziert oder nur eine einzelne Komponente?
        • Liegen die RED Zertifikate vor, damit man kein illegales Funknetz betreibt? (Geräte die Funken müssen seit Juli 2017 ein RED Zertifikat nachweisen)
        • Kommunizieren alle Komponenten im System im Maschennetzwerk?
        • Kommen alle Produkte ohne Netzversorgung aus, auch die Basisstation?

        Warum sind diese Fragen wichtig? Die Antworten auf diese Fragen geben Ihnen die Möglichkeit, Produkte auf dem Level einer dritten (unabhängigen) Instanz zu bewerten. 


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