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Neue ASR 2.2 – Verantwortung und Änderungen für Ihre Baustelle Teil 2
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Neue ASR 2.2 – Verantwortung und Änderungen für Ihre Baustelle Teil 1

ASR 2.2 Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“, kurz ASR 2.2 – lange von vielen kaum wahrgenommen – hat sich spätestens im Mai 2018 nicht nur zu einem Dauerthema bei Arbeitsschützern entwickelt. Auch Bauherren und Bauunternehmen sind damit beschäftigt, auch wenn es nicht alle mit gleichem „Eifer“ tun. Die Rede ist von hohem Einarbeitungsaufwand, möglichen auferlegten Strafen und neuen Maßnahmen gegen Gefahren auf der Baustelle und während der Umbauphase. Zwei Monate nach deren Inkrafttreten wird die neue ASR 2.2 weiterhin geschickt von einigen Unternehmen ignoriert oder unwissentlich als halbherzige Empfehlung wahrgenommen.

 

„Muss ich die ASR überhaupt für voll nehmen?“

Beruhigend für Partner und Kunden der ESB wirkt es angesichts dessen, dass ESB regelmäßig neue Updates und Produktweiterentwicklungen präsentiert, die weitere Funktionen, vollumfänglich zertifiziert nach der EN54, mit Komponentenzertifizierung des VdS auf den Markt bringt – und das Zertifikate verwendet werden können, um den ordnungsgemäßen Umgang mit diesem Thema gegenüber Versicherungen und Behörden zu dokumentieren. „Wir freuen uns, dass ESB auf diese Art und mit diesen Zertifikaten der Nachweis zur Verfügung gestellt wird, eine Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und die Güte unserer Produkte zu belegen“, sagt Sven von Nyßen, Geschäftsführer der ESB Solutions GmbH.

Die neuen sowie alten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sollen den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wiedergeben. Die ASR2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Sie gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung und Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Was bedeutet das nun für die Bauherren, Bauunternehmen und allen anderen Verantwortlichen auf der Baustelle? Ganz einfach: Die beteiligten Parteien auf der Baustelle sind dazu verpflichtet, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Diese drei Gesetze und Verordnungen bauen aufeinander auf und verweisen auf sich untereinander.

 

Ausschnitt aus der ASR Einleitung:

„Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) treten diese in Kraft.“

 

„Aber wer hat jetzt welche Verantwortung?“

Kurz gesagt: Die Verantwortung für Leib, Leben und den Sachwert tragen grundsätzlich alle Beteiligten – auch wenn die Aufgabe zur Umsetzung der Sicherheitsvorkehrungen an einzelne Parteien delegiert werden kann, haben Bauherren und Betreiber eine Pflicht, diese Parteien zu überprüfen.

Die Architektenkammer NRW bezieht zu dem Thema ganz klar Stellung und schreibt:

„Wenn Sie ein Haus bauen oder umbauen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, auf Ihrer Baustelle für Sicherheit zu sorgen. Bei bestimmten Bauvorhaben müssen Sie sogar einen so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) bestimmen, der sich um alle Sicherheitsbelange auf der Baustelle kümmert. Die NRW-Architektinnen und Architekten übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

Die genauen Umstände zur Sicherheit auf Baustellen schreibt die Baustellenverordnung (BaustellV) vor. So sind bei Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder bei denen der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu erfüllen.“ (Link: https://www.aknw.de/)

Hierbei ist der erste Schritt zur Sicherung auf der Baustelle die Erkenntnis, dass die Sicherheit auf der Baustelle kein Selbstläufer ist. Die Gefahren während der Bauphase steigen zusammen mit dem Baufortschritt proportional an. Einen SiGeKo für Ihre Baustelle finden Sie beim Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. und auf Anfrage bei ESB.

Im nächsten Teil des Beitrages erklären wir Ihnen, welche Änderungen sich in der neuen ASR 2.2 (Mai 2018) ergeben haben und wie Sie die ASR 2.2 gut und sicher umsetzen können.


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