Der Betrieb einer Sprachalarmierungsanlage nach VDE 0833-4

Der Betreiber einer Sprachalarmierungsanlage ist grundsätzlich für die sichere Funktion der Sprachalarmierungsanlage verantwortlich. Ein Mitarbeiter muss in die Funktion und Bedienung der Anlage eingewiesen werden und sollte sich regelmäßig an geeigneter Stelle schulen lassen. Dieser hat sicherzustellen, dass die Lautsprecher jederzeit funktionieren.

Falls es zu Umbauten im Gebäude kommt, muss gewährleistet werden, dass nun alle erforderlichen Räume in die Beschallung einbezogen werden. Für eine vorübergehende Abschaltung der Anlage muss der Betreiber für geeignete Ersatzmaßnahmen sorgen

 

Jetzt
Unterlagen
anfordern >


Oder rufen Sie uns an:

+49 40 727397-630



    Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Kontaktaufnahme verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.