Sicherheitsstufen und Ausfallsicherheit Sprachalarmierung

 

Die Sicherheitsanforderungen an Sprachalarmierungsanlagen können mindestens genauso grundlegend verschieden sein, wie es Typen von Lautsprechern gibt. Oftmals fragen sich Bauherren, deren Vertreter, Planungsbüros und andere Zuständige in der Projektphase – wie umfangreich muss die einzusetzende Sprachalarmierungsanlage sein und welche Sicherheitsstufe muss diese erfüllen, denn die Ausfallsicherheit einer Sprachalarmanlage (SAA) wird gemäß Normen durch 3 Sicherheitsstufen definiert.

Wo es in den Vorgängerversionen der Anwendungsrichtlinie noch genaue Angaben bzw. Vorgaben an nummerischen Zahlen von mehr als 2000 m² oder >200 Personen gab, findet man diese aktuell nicht mehr. Die Gründe für eine „Abschaffung“ der festen Empfehlungen sind verschieden aber im allgemeinen für die Planungsbüros zu begrüßen. Die Empfehlung für eine der nachfolgenden Sicherheitsstufen hat sich immer weiter vom ursprünglichen Konzeptverfasser zu den zuständigen Planungsbüros verlagert.

Die aktuelle Anwendungsrichtlinie sieht daher vor, die Sicherheitsstufe anhand einer Risikoanalyse festzulegen und dabei die vorhandene Gebäudestruktur, die Anzahl der Personen und die Gebäudefläche zu berücksichtigen.

Kurz zusammengefasst: Welcher Fehler führt zu welcher Wirkung.

 

Sicherheitsstufe 1

Die erste oder auch die kleinste Sicherheitsstufe im Bereich der Sprachalarmierungsanlagen ist die Sicherheitsstufe 1. Um hier praxisnah zu bleiben, kann diese Sicherheitsstufe in wenigen Worten zusammengefasst werden. Im schlimmsten Fall darf ein einfacher Fehler, ob in der Zentraltechnik oder im Leitungsweg, maximal zu einem Ausfall eines gesamten Alarmierungsbereich führen. Hierbei kann es sich um einen Kurzschluss im Übertragungsweges eine Unterbrechung oder um einen Fehler gleicher Wirkung handeln.

In der Praxis sollte deshalb berücksichtigt werden, dass ein Verstärker nur für einen einzelnen Alarmierungsbereich eingesetzt wird, damit es bei einen einfachen Fehler nicht zu weiteren Ausfällen kommen kann. Ähnlich sind in der Sicherheitsstufe I (1) auch die Leitungswege umzusetzen, damit bei einen einfachen Fehler im Leitungsweg im schlechtesten Fall nur ein gesamter Alarmierungsbereich ausfällt bzw. nicht mehr beschallt wird.

Alarmierungsbereiche sind nur über ein Geschoss zu planen und umzusetzen. Ausnahmen gelten nur für Treppenhäuser (Treppenräume) oder Schächte.

 

Alte Anwendungsrichtlinie Sicherheitsstufe 1

Diese erste Sicherheitsstufe ist für kleinere Gebäude mit weniger als < 2000 m² und weniger als < 200 Personen empfohlen. Bei einem Fehler im Übertragungsweg (Unterbrechung, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) darf maximal die Beschallung innerhalb eines Brandabschnittes bzw. Alarmierungsbereiches in einem Geschoss ausfallen.

 

Sicherheitsstufe 2

Die Sicherheitsstufe 2 im Bereich der Sprachalarmierungsanlage ist die in der Praxis am häufigsten eingesetzte Variante im Zusammenhang mit der Alarmierung und Umsetzung der DIN VDE 0833-4. Im Vergleich zur Sicherheitsstufe I (1) wird es hier schon technisch komplexer und die Anforderungen an die eingesetzte Technik steigen.

Schon in der Planungsphase ist sowohl in der Zentraltechnik sowie in den Leitungswegen einiges zu beachten. Sollte es zu einen einfachen Fehler kommen, so darf im Vergleich zur Sicherheitsstufe I (1), kein ganzer Alarmierungsbereich ausfallen. In der Welt der Sprachalarmierung kommt man zwangläufig immer mit den Begriffen der Sprachverständlichkeit oder auch dem STI-Verfahren in Berührung – und so auch in der Sicherheitsstufe II (2). Sollte es zu einen einfachen Fehler in der Anlagen- oder Lautsprechertechnik kommen oder ein einfacher Fehler im Leitungsnetz vorliegen, muss der betroffene Alarmierungsbereich weiterhin mit einem STI-Wert von mindesten 0,45 STI beschallt werden (Nicht zu verwechseln mit der Vorgabe 0,5 STI oder andere bei fehlerfreien Betrieb).

Um diese Forderung technisch umzusetzen kommen verschiedene Lösungsansätze zum Einsatz. Im Bereich der Leitungsverlegung wird hier oftmals bis überwiegend die A/B Leitungsverlegung umgesetzt. In unserem Handbuch unter A/B Verkabelung gibt es hierzu weitere Infos – kurz gesagt werden zwei voneinander redundante Leitungen verlegt und die Lautsprecher in A und B unterteilt. Die A Lautsprecher werden von Leitung A versorgt und die Lautsprecher B dementsprechend von Leitung B. Sollte es nun zu einem einfachen Fehler wie Kurschluss, Unterbrechung oder Fehler gleicher Wirkung kommen, gibt es eine Redundanz in der Leitungsverlegung und bei den eingesetzten Lautsprechern. Die Lautsprecher sind so zu positionieren, dass der STI-Wert von mindestens 0,45 auch dann noch eingehalten werden kann.

Natürlich muss dieses Konzept auch auf die Zentraltechnik angewandt werden. Ein einfaches Beispiel ist dies anhand der eingesetzten Verstärker zu erklären. Die Aufteilung der Leitungen auf die eingesetzten Verstärker sollte so umgesetzt werden, das Lautsprecherleitung A und Lautsprecherleitung B nicht auf den selben Verstärker liegen, sondern voneinander getrennt sind. Oftmals ist von Havarieverstärkern die Rede, diese können als Ersatz für ausgefallene Verstärker agieren – was aber über die normativen Anforderungen hinausgeht. Eine „kluge“ Aufteilung der A und B Lautsprecherleitungen auf die verschiedenen Verstärkerkanäle ist in der Sicherheitsstufe II (2) in den meisten Fällen schon ausreichend, um einen Abfall des STI-Wertes bei einem einfachen Fehler auf unter 0,45 STI zu vermeiden. Hierbei spielen bei komplexeren Gegebenheiten oder schwer einzuschätzenden Projekten Erfahrungswerte eine wichtige Rolle oder es muss durch eine Simulation im Vorwege die genaue Aufteilung und Umsetzung simuliert werden.

Eine weitere Möglichkeit den Abfall des STI-Wertes auf unter 0,45 STI zu verhindern, ist die von einigen Herstellern beworbene und angebotene Ringverkabelung. Dabei erfolgt die Leistungsversorgung der Lautsprecher über zwei Seiten und wird mit sogenannten Kurzschlusstrennern normativ umgesetzt. Mit diesen Trennern wird der einfache Fehler z.B. im Fall eines Kurzschlusses ausgekoppelt und die weiteren Lautsprecher können über die eingesetzte Leitung versorgt werden. Es sollte bei dieser Umsetzung aber schon während der Planungsphase besonderer Wert auf den Funktionserhalt der Zuleitungen gelegt werden.

 

Alte Anwendungsrichtlinie Sicherheitsstufe 2

Diese zweite Sicherheitsstufe ist für Gebäude mit mehr als > 2000 m² und mehr als > 200 Personen empfohlen.

Bei einem Fehler in einem Verstärker oder einem Übertragungsweg (Unterbrechung, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) muss die Beschallung des Alarmierungsbereichs sichergestellt bleiben. Der Schallpegel darf nicht mehr als – 3 dB (A) abfallen und die Sprachverständlichkeit (STI) nicht unter 0,5 liegen. Bei der Gruppenbildung von Lautsprechern kann z.B. eine Lautsprechergruppe ausfallen, wenn die o. a. Kriterien eingehalten werden. Für jeden Brandabschnitt ist deshalb eine eigene Zuleitung erforderlich und jeder Übertragungsweg muss rückwirkungsfrei betrieben werden.

 

Sicherheitsstufe 3

Der Sprung von Sicherheitsstufe 2 zu Sicherheitsstufe 3 ist vor allem bezogen auf die Zentraltechnik besonders zu beachten, da hier der größte Unterschied der beiden Sicherheitsstufen in der Sprachalarmierungsanlage liegt. In erster Linie geht es darum, dass ein Ausfall einer Systemkomponente in der Zentraltechnik, nicht zum gänzlichen Ausfall der der Anlage führen darf. Wie würde eine Umsetzung in der Praxis typischer Weise aussehen? Muss die Zentrale komplett redundant aufgebaut werden? Oftmals wird es so gemacht, muss aber nicht die normative Konsequenz aus dieser Forderung der Sicherheitsstufe III (3) sein. Eine gespiegelte Zentraltechnik ist der vollumfänglichste Umgang mit dieser Forderung, häufig kann eine redundante Auslegung einzelner Komponenten in der Zentraltechnik aber schon ausreichen um diesen Sicherheitsstandard gerecht zu werden.  Zu diesen Systemkomponenten gehören das „Herz“ und der „Kopf“ der Zentrale wie z.B. der Systemcontroller oder der Systemrouter. Die Hersteller stellen hierzu verschiedene Konzepte zur Verfügung, die in der Planungsphase.

 

Rechtlicher Hinweis:

Unabhängig von der Sicherheitsstufe kann man auf jeden Fall festhalten, dass die normativen Anforderungen immer weiter verfeinert und angepasst werden. Wir versuchen die aktuellen Anforderungen für Sie zusammenzufassen, regelmäßig zu aktualisieren und zur Verfügung zu stellen, können und werden für diese Informationen oder für normative Belange aber keine Haftung übernehmen. Wenn Sie aktuell in der Planungsphase für eine Sprachalarmierungsanlage stecken oder Sie weitere Fragen haben, fordern Sie gerne unser aktuelles Infomaterial an oder rufen Sie gerne an, wir unterstützen Sie in allen Phasen.

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