3. Februar 2020
Befinden sich Bauherren und Bauunternehmen in einer gleichsamen Verantwortung für Leib, Leben und Sachwerte auf der Baustelle? Dies und die Einleitung zur neuen ASR 2.2, welche es im Mai 2018 in die Veröffentlichung geschafft hat, war der Inhalt des ersten Teils dieses Artikels. Hiermit kurz zusammengefasst: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind eine Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche wiederrum eine Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind und damit fließend ineinander übergehen.