Sprach­­alarmierungs­­anlagen (SAA) & Beschallungs­­technik

Akustisch informieren & evakuieren nach Stand der Technik und Normen
(DIN VDE 0833-4, DIN 14675 und EN 54)

Sprach­alarmierungs­anlagen:
Sicherheit durch ­Technologie

In diesem Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige über Sprachalarmierungsanlagen (SAA) und deren Bedeutung für den temporären Brandschutz und das Gebäudemanagement. Wir geben Ihnen einen Überblick über unsere umfassenden Dienstleistungen von der Planung bis zur Wartung, erklären die Vorteile von SAA und zeigen Anwendungsgebiete auf. Zudem präsentieren wir unser Safe and Sound System für erstklassigen Sound und zuverlässige Alarmierung in einem.

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    Von der Planung über die Montage bis hin zur Inbetriebnahme & Instandhaltung

    Für unsere Sprachalarmierungsanlagen (SAA) bieten wir Ihnen einen Rundum-Service für alle Phasen aus einer Hand. Die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und zum Betrieb einer Sprachalarmanlage unterscheidet die DIN 14675 in folgenden Phasen:

    • Planung
    • Projektierung
    • Montage
    • Inbetriebsetzung
    • Abnahmebegleitung
    • Instandhaltung (Wartung)

    Als Fullservice-Partner für Ihre SAA kümmern wir uns um jede einzelne Phase selbst. So können Sie sich sicher sein, dass Sie stets einen fachkundingen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben, der sich mit Ihrer Anlage auskennt und auch nach der Inbetriebnahme für den Erhalt des Ist-Zustandes und für die Langlebigkeit Ihrer Anlage sorgt.

    Was ist eine ­Sprachalarmierungsanlage?

    Bei einer Sprachalarmierungsanlage (auch Sprachalarmsystem, Sprachalarmanlage oder SAA genannt) handelt es sich um eine Anlage zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Besucher und Beschäftigte. Sie dient dazu Menschen bei Gefahr sicher und schnell zu informieren und zu evakuieren. Im Falle einer Gefahrenalarmierung wird die Sprachalarmierungsanlage von einer Alarmierungsanlage (z.B. Brandmeldeanlage) automatisch in Betrieb gesetzt.

    Eine SAA dient dazu über Durchsagen zu informieren und Handlungsanweisungen zu geben, sie dient jedoch nicht zur automatischen Detektierung von Gefahren. Des Weiteren kann sie z.B. für die Ausspielung von Hintergrundmusik (auch hochwertiger ProSound ist möglich) oder für weitere Durchsagen verwendet werden.

    Sprachalarmierungsanlagen sind nicht nur für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben, sie unterliegen außerdem auch folgenden Normen: DIN VDE 0833-4, DIN EN 54-16, DIN EN 54-24 und DIN EN 54-4. Planer und Errichter benötigen zudem eine DIN 14675-Zertifizierung.

    Was sind die Vorteile einer ­Sprachalarmierungsanlage?

    (Nicht ortskundige) Personen können sicher und zeitnah informiert und evakuiert werden

    Klar verständliche Durchsagen und Handlungsanweisungen

    Reduzierung von Massenpanik

    Mehrsprachige Durchsagen möglich

    Anweisungen und Durchsagen können gezielt nur in vordefinierten Bereichen oder Stockwerken erfolgen

    Anpassung an die Raumakustik

    Gezieltes Widerrufen von Fehl- bzw. Falschalarmen zur Widerherstellung des Normalzustandes

    Neben der Funktionsweise zur Alarmierung lässt sich über die Lautsprecher Hintergrundmusik abspielen oder es können sonstige Durchsagen gemacht werden

    Unsere Services & Dienstleistungen im Überblick

    Alles aus einer Hand für Ihre Sicherheit.

    Planung

    Projektierung

    Montage

    Inbetriebsetzung

    Abnahme­begleitung

    Instandhaltung (Wartung)

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    Sprachalarmierung & hochwertiger Sound in Einem

    Das ist Safe and Sound

    Sie betreiben eine Arena oder ein Stadion? Sie benötigen hochwertigen Sound und Sprachalarmierung in Einem? Mit Safe and Sound bieten wir Ihnen das Beste aus beiden Welten. Eine integrierte ProSound Anlage in einem Voice Alarm System.

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    Anwendungs­beispiele
    Sprachalarmierungs­anlagen

    Die 3 Sicherheitsstufen für ­Sprachalarmierungsanlagen zur Definition Ihres Gebäudes

    Die DIN VDE 0833-4 gibt 3 Sicherheitsstufen zur Kategorisierung Ihres Gebäudes und der benötigten Ausfallsicherheit Ihrer Sprachalarmierungsanlage (SAA) vor. Nachfolgend erklären wir Ihnen kurz die wesentlichen Merkmale der 3 Sicherheits­stufen.

    Sicherheitsstufe 1

    Empfohlen für kleinere Gebäude mit weniger als 2000 m² und weniger als 200 Personen.

    Bei einem Fehler im Übertragungsweg (Unterbrechung, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung) darf maximal die Beschallung innerhalb eines Brandabschnittes bzw. Alarmierungsbereiches in einem Geschoss ausfallen.


    Sicherheitsstufe 2

    Empfohlen für Gebäude mit mehr als 2000 m² und mehr als 200 Personen.
    Bei einem Fehler in einem Verstärker oder einem Übertragungsweg muss die Beschallung des Alarmierungsbereichs sichergestellt bleiben.

    Der Schallpegel darf nicht mehr als – 3 dB (A) abfallen und die Sprachverständlichkeit (STI) nicht unter 0,5 liegen.


    Sicherheitsstufe 3

    Empfohlen für Gebäude mit einem Höchstmaß an Ausfallsicherheit, wie z.B. Kernkraftwerke.

    Alle Kriterien der Sicherheitsstufe II werden vorausgesetzt.

    Innerhalb der Zentraltechnik darf nichts Aussfallen, somit ist ein weiteres SAA-System mit Feuerwehsprechstelle im redundaten Betrieb vorzusehen.

     

    Sie wollen mehr über die Sicherheitsstufen erfahren? Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Handbuch.

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      Sprachalarmierungsanlagen für jeden Einsatzzweck

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