Anwendungs­beispiel WES
mobile Brandmelde­anlage & Evakuierungs­anlage auf Baustellen

Brandschutz und Evakuierung auf der Baustelle - mobile Brandmeldeanlage, Leckage und Ersthelfer-Alarm

Immer höher hinaus, immer tiefer nach unten – die Komplexität der Bauvorhaben nimmt zu, dabei hat es aber nicht immer was mit der Größe zu tun. Umbauten im Bestand, Sanierungen, Denkmalschutz, Tunnelbau, Hochhäuser, Schiffsbau, Wohnbauprojekte und viele mehr. Die Herausforderungen für alle Beteiligten werden trotz oder gerade wegen der Regularien und Zeitpläne immer größer.

Brände auf Baustellen gefährden nicht nur Menschenleben, sondern sind auch Ursache für Bauverzug und Schäden an der Bausubstanz – und sie stellen durch oft unübersichtliche Flucht- und Rettungswege, hohe Lärmbelastung und häufige bauliche Veränderungen und somit auch schwierige Rettungsumstände hohe Anforderungen an Brandschutz bzw. Alarmierung und Evakuierung.

Oft lauern die größten Risiken dort, wo Sie nicht täglich hinschauen und wo die variablen Komponenten für Sie nicht planbar sind. Unzählige Maschinen, Menschen, Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten und damit eine Verschlechterung in der Übersichtlichkeit. Das größte Risiko ist die Erhaltung von Personen- und Sachschutz während der gesamten Bauphase. Fragen die man sich als Bauunternehmen und Bauherr stellen muss sind z.B. 

  • Was passiert wenn es Freitagnacht um 03:00 Uhr anfängt auf der Baustelle zu brennen?
  • Wie bekomme ich alle Mitarbeiter im Gefahrenfall von der Baustelle und wie bekomme ich alle Mitarbeiter in Echtzeit alarmiert ohne jemanden zu vergessen?
  • Was passiert bei einer Leckage (Rohrbruch oder Grundwassereintritt) und keiner bekommt es mit?
  • Wie können sich verletzte Personen schnell und in Echtzeit bemerkbar machen und den Ersthelfer alarmieren?
  • Wie sehen unsere Sicherheitskonzepte aus?

Komplexe Bauvorhaben im Arbeitsschutz in ein schlüssiges Konzept zu übersetzen, ist eine Herausforderung für Bauherren und Bauunternehmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung angefangen, über die Ausstattung der Baustelle mit Sanitätskästen bis zur Definition der Flucht- und Rettungswege, ist nur die halbe Miete – die „gefühlte Pflicht“ sozusagen. Das Haftungsrisiko besteht darin, sämtliche Normen, Richtlinien, Gesetze und interne Prozesse nicht zu kennen, die aber auf der Baustelle umzusetzen sind – und das individuell gemäß der Gefährdungsbeurteilung und Komplexität des Bauvorhabens.

Risikofaktoren auf der Baustelle:
  • Funkenflug oder Heißarbeiten
    Bei verschiedenen Arbeiten auf der Baustelle, fallen verschiedenen Gefahren an. Anders als beim Hobeln von Holzbrettern, wo in der Regel ungefährliche Späne fällt - Werden beim "Felxen" von Metallen, oftmals Funken sprühen. Auch bei Schweiß- oder anderen Heißarbeiten auf dem Dach kann es immer wieder dazu kommen, dass die Funken oder die anstehende Hitze, Bau- und Verbrauchsmaterialien zum Entflammen bringt.
  • Arbeitsunfälle
    Jede Baustelle unterliegt zahlreichen Gefahren. Viele unterschiedliche Gewerke, viele Personen, ein enger Zeitplan und unzählige verschiedene Baustoffe führen zu besonderen Herausforderungen. Die Baustelle ist eine Arbeitsstätte mit besonderen Merkmalen, deren Anforderungen schon bei der Baustelleneinrichtung gemäß Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden müssen. Neben sicheren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen geht es z.B. um Erste Hilfe, Brandschutz und Fluchtwege.
  • Leckage (Wassereinbruch und Rohrbruch)
    Eine oft unterschätzte Gefahr auf Baustellen ist das Thema Wasser. Für die Versicherungen stellt das Thema Leckage (Wasserschaden) neben dem Feuer das größte Risiko dar, welches zu immensen Schadenszahlungen führt. Wie bei den Arbeitsunfällen und dem Feuer ist auch beim Thema Leckage in der Bauphase noch keine funktionierende Sicherheitstechnik in Betrieb. Dennoch vermeidet auch hier die rechtzeitige Erkennung eines Wasserschadens teure Folgekosten.
Mögliche Komplikationen:

Wer haftet bei Personen- oder Sachschäden - Haftungsrisiko? Was ist eine Aufsichts- und Kontrollpflicht und was ist eine Pflichtenübertragung nach §13 DGUV Vorschrift 1? – oftmals haften die Unwissenden. Mit dieser Klarheit legen wir den Grundstein für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Wir unterstützen Sie als Bauherren und Betreiber, als Bauunternehmen oder wenn Sie als SiGeKo den Parteien beratend zur Seite stehen.

  • Bauverzug
  • Schädigung der Bausubstanz
  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Geldbußen und Verfahren
  • Stilllegung der Baustelle

WES3 Einsatzorte

  • Als Evakuierung auf allen Stockwerken und Fluchtwegen
  • Als Brandfrüherkennung bei Heißarbeiten, Sachwerten und elektrischen Anlagen
  • Als Ersthelfer SOS-Alarm bei Arbeitsunfällen
  • Als Leckage-Alarm bei Wasserschäden

Aufschaltung:

  • Brandmeldeanlage
  • Störmeldeanlage
  • Gebäudeleittechnik
  • Gebäudemanagementsystem
  • Wachdienst/Leitstelle

Schutz vor elektrischem Feuer:

REACT – digitale Alarmierungs- & Kommunikationsplattform:

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