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Mobile Brandmeldeanlage, Evakuierung auf Baustellen

Mobile Brandmeldeanlage Evakuierung auf Baustellen

Brandschutz und Evakuierung auf der Baustelle

Bauvorhaben werden immer komplexer in Ihrer Bauweise – Das Motto ist „Immer höher hinaus, immer tiefer nach unten“. Dabei hat es aber nicht immer was mit der Größe zu tun. Die Bauprojekte reichen von Sanierungen, Umbauten im Bestand, Denkmalschutz, Tunnelbau, Hochhäuser, Schiffsbau bis hin zu Wohnbauprojekten und viele mehr. Die Herausforderungen für alle Beteiligten werden trotz oder gerade wegen der Regularien und Zeitpläne immer größer.

 

Nicht nur das Leben der Menschen wird durch Brände auf Baustellen gefährdet, sondern auch der Bauverzug und Schäden an der Bausubstanz werden immer wieder darauf zurückgeführt. Und sie stellen durch oft unübersichtliche Flucht- und Rettungswege, hohe Lärmbelastung und häufige bauliche Veränderungen und somit auch schwierige Rettungsumstände hohe Anforderungen an Brandschutz bzw. Alarmierung und Evakuierung.

 

Oft lauern die größten Risiken dort, wo Sie nicht täglich hinschauen und wo die variablen Komponenten für Sie nicht planbar sind. Mitarbeiter der unterschiedlichsten Gewerke, viele Baumaterialien, Veränderungen der örtlichen Gegebenheiten und damit eine Verschlechterung in der Übersichtlichkeit. Das größte Risiko ist die Erhaltung von Personen- und Sachschutz während der gesamten Bauphase.

 

Dabei sollten sich Bauunternehmen und Bauherren folgende Fragen stellen:

 

  • Was passiert, wenn ein Feuer freitagnachts um 3 Uhr auf der Baustelle ausbricht?
  • Bekomme ich all meine Mitarbeiter im Gefahrenfall von der Baustelle und wenn ja, wie bekomme ich sie in Echtzeit alarmiert ohne jemanden zu vergessen?
  • Was passiert bei Leckage (Rohrbruch oder Grundwassereintritt) und keiner bekommt es mit?
  • Wie können sich verletzte Personen schnell und in Echtzeit bemerkbar machen und den Ersthelfer alarmieren?
  • Wie sehen unsere Sicherheitskonzepte aus?

 

Eine große Herausforderung für Bauherren und -unternehmen ist es, komplexe Bauvorhaben im Arbeitsschutz in ein schlüssiges Konzept zu übersetzen. Bei der Gefährdungsbeurteilung angefangen, über die Ausstattung der Baustelle mit Sanitätskästen und Feuerlöschern bis zur Definition der Flucht- und Rettungswege, ist nur die halbe Miete – die „gefühlte Pflicht“ sozusagen. Das Haftungsrisiko besteht darin, sämtliche Normen, Richtlinien, Gesetze und interne Prozesse nicht zu kennen, die aber auf der Baustelle umzusetzen sind – und das individuell gemäß der Gefährdungsbeurteilung und Komplexität des Bauvorhabens.

 

Folgende Risikofaktoren können auf der Baustelle zu Gefahren werden:

 

Funkenflug oder Heißarbeiten

Bei verschiedenen Arbeiten auf der Baustelle fallen verschiedene Gefahren an. Im Gegensatz zu ungefährlichen Spänen, die in der Regel beim Hobeln von Holzbrettern fallen, sprühen beim „flexen“ von Metallen oftmals Funken. Auch bei Schweiß- oder anderen Heißarbeiten auf dem Dach kann es immer wieder dazu kommen, dass die Funken oder die anstehende Hitze, Bau- und Verbrauchsmaterialien zum Entflammen bringt.

 

Arbeitsunfälle

Durch unterschiedliche Gewerke, viele Personen, engen Zeitplänen und unzähligen verschiedene Baustoffe unterliegt jede Baustelle zahlreichen Gefahren. Eine Baustelle ist eine Arbeitsstätte mit besonderen Merkmalen, deren Anforderungen schon bei der Baustelleneinrichtung gemäß Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden müssen. Neben sicheren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen geht es beispielsweise um Erste Hilfe, Brandschutz und Fluchtwege.

 

Leckage (Wassereinbruch und Rohrbruch)

Wasser ist auf Baustellen eine oft unterschätzte Gefahr. Für die Versicherungen stellt das Thema Leckage (Wasserschaden) neben dem Feuer das größte Risiko dar, welches zu immensen Schadenszahlungen führt. Wie bei den Arbeitsunfällen und dem Feuer ist auch beim Thema Leckage in der Bauphase noch keine funktionierende Sicherheitstechnik in Betrieb. Dennoch vermeidet auch hier die rechtzeitige Erkennung eines Wasserschadens teure Folgekosten.

 

Mögliche Komplikationen

Wer haftet bei Personen- oder Sachschäden - Haftungsrisiko? Was ist eine Aufsichts- und Kontrollpflicht und was ist eine Pflichtenübertragung nach §13 DGUV Vorschrift 1? – oftmals haften die Unwissenden.

Mit dieser Klarheit legen wir den Grundstein für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns. Wir unterstützen Sie als Bauherren und Betreiber, als Bauunternehmen oder wenn Sie als SiGeKo den Parteien beratend zur Seite stehen.

Ole Richter
Ole Richter
ESB Solutions Academy