Mobile Brandmeldesysteme: Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
Mobile Brandmeldesysteme sind einfach zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Auf Baustellen und
bei Ausfall oder Abschaltung einer fest installierten Brandmeldeanlage können sie personelle Brandsicherheitswachen
unterstützen oder ersetzen. Da sie jedoch nicht den ganzen Leistungsumfang
einer Brandmeldeanlage abdecken, sind im Regelfall weitere Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellung
des Brandschutzes notwendig.
Brandmeldeanlagen (BMA) nehmen
eine zentrale Stellung im
vorbeugenden Brandschutz ein.
Sie erkennen frühzeitig ein Feuer,
alarmieren die Feuerwehr und Gebäudenutzer,
steuern Löschanlagen und
Aufzüge an, schalten Lüftungsanlagen
ab sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
ein. Sie können
selbst keinen Brand verhindern oder
löschen, verhindern aber durch eine
frühzeitige Alarmierung eine unkontrollierte
Brandausbreitung. Fast alle
automatisch gemeldeten Brände sind
beim Eintreffen der Feuerwehr lediglich
Kleinbrände vom Typ A oder B mit
einem Schaden kleiner 2.000 Euro.
BMA sind Gefahrenmeldeanlagen und
werden häufig in Sonderbauten wie
Versammlungs- und Verkaufsstätten in
erster Linie zum Personenschutz eingesetzt.
Ihre Notwendigkeit ergibt sich
aus den Sonderbauvorschriften der
Bundesländer und/oder aus Auflagen
der Baubehörden in der Baugenehmigung
bzw. dem Brandschutznachweis.
Oftmals werden sie auch zur Kompensation
von Abweichungen eingesetzt,
die baulich nicht oder nur mit großem
Aufwand behebbar sind, z. B. in denkmalgeschützten
Gebäuden. Auch Versicherer
machen eine BMA zur Auflage,
etwa wenn es um den Sachschutz größerer
Werte geht.
Doch was tun, wenn eine BMA ganz
oder teilweise ausfällt bzw. abgeschaltet
werden muss, z. B. nach einem Blitzeinschlag
oder bei Umbauten einzelner
Gebäudeabschnitte? Wie wird der
Brandschutz auf Baustellen sichergestellt,
wenn die geplante fest installierte
BMA noch nicht in Betrieb ist? In diesen
Fällen ist der Gebäudebetreiber
bzw. Bauherr dafür verantwortlich,
dass die maßgeblichen Brandschutzziele
trotzdem eingehalten werden. Wird
das versäumt, kann die Bauaufsicht
Auflagen bis hin zur Nutzungsuntersagung
für das Gebäude oder Stilllegung
der Baustelle anordnen.
Mobile Brandmeldesysteme
Zur vorübergehenden Schutzzielerreichung
werden häufig Personen als
Brandsicherheitswachen eingesetzt, die
im Brandfall die Feuerwehr oder andere
hilfeleistende Stellen alarmieren und
weitere Maßnahmen veranlassen. Zur
Unterstützung der Brandwachen oder
als Alternative dazu können mobile
Brandmeldesysteme zum Zuge kommen.
Diese sind für den vorübergehenden
Einsatz konzipiert und basieren im
Regelfall auf funkvernetzten und damit
einfach installierbaren Komponenten.
Sie dienen im Wesentlichen zur frühen
Branddetektion und örtlichen Gefahrenwarnung
und können damit einen Teil
der BMA-Funktionen abdecken. Allerdings
nicht alle, im Regelfall sind deshalb
weitere Maßnahmen erforderlich
wie beispielsweise das manuelle Abschalten
von Lüftungsanlagen oder das
Bereithalten von Gebäudeschlüsseln
beim Eintreffen der Feuerwehr. Der Einsatz
eines mobilen Brandmeldesystems
ist wie andere Ersatzmaßnahmen für
baurechtlich geforderte BMA zwingend
mit der Bauaufsicht und ggf. der Brandschutzdienststelle
(Feuerwehr) bzw.
der Versicherung abzustimmen.
Aufbau eines mobilen
Brandmeldesystems
Mobile Brandmeldesysteme sind für
den vorübergehenden Einsatz konzipiert
und bestehen aus funkvernetzten
Komponenten. Ein Steuergerät dient
als Alarm- und Störungsempfänger für
automatische und manuelle Brandmelder
bzw. andere Peripherieelemente
und bietet Schnittstellen zur Alarmund
Störungsweiterleitung.
Die Melder eines mobilen Brandmeldesystems
ähneln denen einer fest installierten
BMA und verwenden unterschiedliche
Brandkenngrößen. Je nach
Hersteller sind Rauch-, Wärme-, Linear-,
manuelle und Mehrfachsensormelder
verfügbar. Manche Melder besitzen
eine erhöhte Sicherheit gegen Falschalarme,
um einen Einsatz z. B. auch
auf staubbelasteten Baustellen zu ermöglichen.
Zusätzlich können Bewegungsmelder,
Tür- und Fensterkontakte
sowie Melder zur Detektion von Wasserleckagen
verfügbar sein. Die Weiterleitung von Alarmen und
Störungen erfolgt durch Telefonwahlgeräte
an eine ständig besetzte Stelle
oder einen Wachdienst. Die Warnung
anwesender Personen erfolgt durch
optische oder akustische Signalgeber.
Je nach Hersteller kann ein mobiles
Brandmeldesystem auch an digitale
Plattformen bzw. Mobilgeräte zur Fernüberwachung
und zu Dokumentationszwecken
angebunden werden.
Unterschiede und
Gemeinsamkeiten
Mobile Brandmeldesysteme können
einige Funktionen von BMA vorübergehend
übernehmen, unterscheiden
sich von diesen jedoch auch in wesentlichen
Punkten (vgl. Tab. 1). So
sind die Komponenten von BMA Bauprodukte
im Sinne der Musterbauordnung
(MBO) und der Europäischen
Bauproduktenverordnung (BauPVO).
Die Anforderungen sind deshalb in
den „Wesentlichen Merkmalen“ der
zugrunde liegenden harmonisierten
Europäischen Normen (hEN) der Normenreihe
EN 54 beschrieben. Um eine
Komponente in Europa auf den Markt
zu bringen, muss der Hersteller in einer
Leistungserklärung die Übereinstimmung mit den maßgeblichen wesentlichen
Merkmalen deklarieren, eine
Konformitätserklärung in Bezug
auf andere EU-Richtlinien erstellen
und das CE-Kennzeichen anbringen.
Die Einhaltung der hEN muss im Regelfall
durch eine notifizierte Stelle
geprüft und zertifiziert werden. Maßgeblich
für den Einbau in deutschen
Bauwerken ist die Muster-Verwaltungsvorschrift
„Technische
Baubestimmungen“
(MVV TB), die in
Anhang 14 die einzuhaltenden wesentlichen
Merkmale für BMA auflistet. An
BMA werden hohe Anforderungen gestellt,
beispielsweise an deren Über
tragungs- und Ausfallsicherheit. Deshalb
gelten in Deutschland darüber
hinaus für den Aufbau und den Betrieb
von BMA die nationalen Anwendungsnormen
DIN 14675-1 und DIN
VDE 0833-2. Sind diese in der Baugenehmigung
oder den „Technischen
Anschlussbedingungen“ (TAB) für die
Aufschaltung von BMA erwähnt, müssen
diese Normen beachtet werden.
Die Bestandteile mobiler Brandmeldesysteme
sind strenggenommen nach
MBO und BauPVO keine Bauprodukte,
da sie nicht dauerhaft mit dem Gebäude
verbunden sind. Für ein Inverkehrbringen
maßgeblich sind die EU-Richtlinien
zur Produktsicherheit. Funkkomponenten
müssen z. B. die
Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU einhalten.
Der Hersteller bestätigt die
Übereinstimmung mit den maßgeblichen
Richtlinien durch eine Konformitätserklärung
(je nach Richtlinie unter
Einschaltung einer notifizierten Stelle)
und bringt das CE-Kennzeichen an. Eine
Anwendbarkeit der BauPVO kann
auch dann gegeben sein, wenn die
Komponenten in den Anwendungsbereich
einer harmonisierten Norm fallen.
In diesem Fall wird eine Leistungsbewertung
durch eine notifizierte Stelle
durchgeführt, die eine
Übereinstimmung mit der BauPVO und
der zugrunde liegenden Normen bescheinigt
(„Zertifizierung“). Etliche
Hersteller mobiler BMA führen diese
Zertifizierung durch und fertigen für
eine höhere Zuverlässigkeit auf freiwilliger
Basis nach den Anforderungen
der jeweiligen Norm für BMA-Komponenten.
So entsprechen Funkkomponenten
dann der DIN EN 54-25 und
Rauchmelder der DIN EN 54-7.
Tab. 1: Unterschiede zwischen mobilen Brandmeldesystemen und fest installierten
Brandmeldeanlagen
Komponenten eines mobilen Brandmeldesystems
Komponenten einer baurechtlich geforderten BMA
Bauprodukt
nein
ja
Einzuhaltende Normen
z. B.: DIN EN 300220-XX (Funk) DIN EN 301489-XX (EMV)
z. B.: DIN EN 54-1 ff. DIN EN 301489-XX (EMV)
Alarmweiterleitung an
ständig besetzte Stelle vor Ort
Feuerwehr durch Übertragungseinheit (ÜE) oder an Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
Hersteller bescheinigt Einhalten
der EU-Richtlinien, z. B. EMV der BauPVO durch Leistungsbewertung (Zertifizierung)
der BauPVO anderer EU-Richtlinien, z. B. EMV
CE-Kennzeichen beruht auf
Konformitätserklärung
Leistungserklärung Konformitätserklärung
Anwendungsbeispiel
Baustellen
Ein häufiger Anwendungsfall für mobile
Brandmeldesysteme sind Baustellen im
Neubau oder Umbau von Gebäuden. Eine
frühe Branddetektion und eine
rechtzeitige Warnung der Anwesenden
ist auf Baustellen besonders wichtig, da
anlagentechnischer Brandschutz noch nicht in Betrieb ist,
baulicher Brandschutz noch nicht fertiggestellt ist,
Rettungswege noch in Bau sind,
zahlreiche Brandrisiken wie Heißarbeiten, provisorische Elektroinstallationen, Gasflaschen, brennbare Stoffe und andere Brandlasten anzutreffen sind.
Die zu erfüllenden Schutzziele ergeben
sich u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz
und der Baustellenverordnung, um den
Gesundheitsschutz der Baustellenbeschäftigten
sicherzustellen. Berücksichtigt
werden muss allerdings auch
die Sicherheit anderer Beteiligter wie
beispielsweise von Feuerwehrleuten
bei einem Löscheinsatz. Die Auslegung
eines mobilen Brandmeldesystems
hängt von den Gegebenheiten vor Ort
ab. So richtet sich die Auswahl der Melder
auch nach den möglichen Arten eines
Entstehungsbrandes. Ein besonderes
Augenmerk sollte auf die Vermeidung
von Falschalarmen gelegt werden.
Auf Baustellen herrschen oft Bedingungen
wie Staubbelastungen und hohe
Temperaturen, die bei ungünstiger
Melderwahl zu zahlreichen Falschalarmen
führen und damit zu einer verminderten
Akzeptanz von mobilen
Brandmeldesystemen.
Anwendungsbeispiel Ausfall/
Abschaltung einer BMA
Fällt eine BMA unvorhergesehen aus
oder wird sie z. B. bei längeren Umbauarbeiten
(teilweise) abgeschaltet, sind
den Ersatzmaßnahmen die Schutzziele
aus der Baugenehmigung bzw. dem
Brandschutznachweis oder dem Brandschutzkonzept
zugrunde zu legen. Das
gilt insbesondere dann, wenn die Nutzung
in anderen Gebäudeteilen weiterlaufen
soll. Für die Auslegung von Ersatzmaßnahmen
und eines mobilen
Brandmeldesystems besonders hilfreich
ist das Brandmelde- und Alarmierungskonzept
nach DIN VDE 0833-2
und DIN 14675. Es verknüpft die
Schutzziele aus Brandschutzkonzept
und Baugenehmigung mit den individuellen
Brandschutzanforderungen aus
den baulichen Gegebenheiten und der
Nutzung. Es enthält zahlreiche Hinweise
zu Überwachungsumfang, Umgebungsbedingungen,
Brandfallsteuerungen
und Feuerwehrzugang. In der Praxis
liegt dieses Konzept allerdings
häufig nur rudimentär oder gar nicht
vor, sodass die benötigten Informationen
der Baugenehmigung und der Anlagenkonfiguration
der BMA entnommen
werden müssen. Für die Baustelle
selbst gelten die obigen Ausführungen.
Fazit
Mobile Brandmeldesysteme können auf
Baustellen und bei Störungen bzw. Abschaltungen
von Brandmeldeanlagen
vorübergehend einen Teil ihrer Aufgaben
übernehmen und damit den personellen
Aufwand für Brandwachen im
Zaum halten. Zur vollständigen zeitweisen
Kompensation sind im Regelfall
weitere Ersatzmaßnahmen zu treffen.
Dabei sind immer die bauaufsichtlichen
und arbeitsschutzrechtlichen Schutzziele
und ggf. die von Versicherer und
Betreiber zugrunde zu legen.