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Mobile Brandmeldesysteme: Einsatzmöglichkeiten und -grenzen

Brandschutz auf der Baustelle mit mobiler BMA
Mobile Brandmeldesysteme sind einfach zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Auf Baustellen und bei Ausfall oder Abschaltung einer fest installierten Brandmeldeanlage können sie personelle Brandsicherheitswachen unterstützen oder ersetzen. Da sie jedoch nicht den ganzen Leistungsumfang einer Brandmeldeanlage abdecken, sind im Regelfall weitere Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes notwendig.

Brandmeldeanlagen (BMA) nehmen eine zentrale Stellung im vorbeugenden Brandschutz ein. Sie erkennen frühzeitig ein Feuer, alarmieren die Feuerwehr und Gebäudenutzer, steuern Löschanlagen und Aufzüge an, schalten Lüftungsanlagen ab sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein. Sie können selbst keinen Brand verhindern oder löschen, verhindern aber durch eine frühzeitige Alarmierung eine unkontrollierte Brandausbreitung. Fast alle automatisch gemeldeten Brände sind beim Eintreffen der Feuerwehr lediglich Kleinbrände vom Typ A oder B mit einem Schaden kleiner 2.000 Euro. BMA sind Gefahrenmeldeanlagen und werden häufig in Sonderbauten wie Versammlungs- und Verkaufsstätten in erster Linie zum Personenschutz eingesetzt. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den Sonderbauvorschriften der Bundesländer und/oder aus Auflagen der Baubehörden in der Baugenehmigung bzw. dem Brandschutznachweis. Oftmals werden sie auch zur Kompensation von Abweichungen eingesetzt, die baulich nicht oder nur mit großem Aufwand behebbar sind, z. B. in denkmalgeschützten Gebäuden. Auch Versicherer machen eine BMA zur Auflage, etwa wenn es um den Sachschutz größerer Werte geht.

Doch was tun, wenn eine BMA ganz oder teilweise ausfällt bzw. abgeschaltet werden muss, z. B. nach einem Blitzeinschlag oder bei Umbauten einzelner Gebäudeabschnitte? Wie wird der Brandschutz auf Baustellen sichergestellt, wenn die geplante fest installierte BMA noch nicht in Betrieb ist? In diesen Fällen ist der Gebäudebetreiber bzw. Bauherr dafür verantwortlich, dass die maßgeblichen Brandschutzziele trotzdem eingehalten werden. Wird das versäumt, kann die Bauaufsicht Auflagen bis hin zur Nutzungsuntersagung für das Gebäude oder Stilllegung der Baustelle anordnen.


Mobile Brandmeldeanlage WES3 Mobiler Rauchmelder, mobile Basisstation Connect und mobiler Druckknopfmelder

Mobile Brandmeldesysteme


Zur vorübergehenden Schutzzielerreichung werden häufig Personen als Brandsicherheitswachen eingesetzt, die im Brandfall die Feuerwehr oder andere hilfeleistende Stellen alarmieren und weitere Maßnahmen veranlassen. Zur Unterstützung der Brandwachen oder als Alternative dazu können mobile Brandmeldesysteme zum Zuge kommen. Diese sind für den vorübergehenden Einsatz konzipiert und basieren im Regelfall auf funkvernetzten und damit einfach installierbaren Komponenten. Sie dienen im Wesentlichen zur frühen Branddetektion und örtlichen Gefahrenwarnung und können damit einen Teil der BMA-Funktionen abdecken. Allerdings nicht alle, im Regelfall sind deshalb weitere Maßnahmen erforderlich wie beispielsweise das manuelle Abschalten von Lüftungsanlagen oder das Bereithalten von Gebäudeschlüsseln beim Eintreffen der Feuerwehr. Der Einsatz eines mobilen Brandmeldesystems ist wie andere Ersatzmaßnahmen für baurechtlich geforderte BMA zwingend mit der Bauaufsicht und ggf. der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) bzw. der Versicherung abzustimmen.


Aufbau eines mobilen Brandmeldesystems


Mobile Brandmeldesysteme sind für den vorübergehenden Einsatz konzipiert und bestehen aus funkvernetzten Komponenten. Ein Steuergerät dient als Alarm- und Störungsempfänger für automatische und manuelle Brandmelder bzw. andere Peripherieelemente und bietet Schnittstellen zur Alarmund Störungsweiterleitung.

Die Melder eines mobilen Brandmeldesystems ähneln denen einer fest installierten BMA und verwenden unterschiedliche Brandkenngrößen. Je nach Hersteller sind Rauch-, Wärme-, Linear-, manuelle und Mehrfachsensormelder verfügbar. Manche Melder besitzen eine erhöhte Sicherheit gegen Falschalarme, um einen Einsatz z. B. auch auf staubbelasteten Baustellen zu ermöglichen. Zusätzlich können Bewegungsmelder, Tür- und Fensterkontakte sowie Melder zur Detektion von Wasserleckagen verfügbar sein.
Die Weiterleitung von Alarmen und Störungen erfolgt durch Telefonwahlgeräte an eine ständig besetzte Stelle oder einen Wachdienst. Die Warnung anwesender Personen erfolgt durch optische oder akustische Signalgeber. Je nach Hersteller kann ein mobiles Brandmeldesystem auch an digitale Plattformen bzw. Mobilgeräte zur Fernüberwachung und zu Dokumentationszwecken angebunden werden.


Unterschiede und Gemeinsamkeiten


Mobile Brandmeldesysteme können einige Funktionen von BMA vorübergehend übernehmen, unterscheiden sich von diesen jedoch auch in wesentlichen Punkten (vgl. Tab. 1). So sind die Komponenten von BMA Bauprodukte im Sinne der Musterbauordnung (MBO) und der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO). Die Anforderungen sind deshalb in den „Wesentlichen Merkmalen“ der zugrunde liegenden harmonisierten Europäischen Normen (hEN) der Normenreihe EN 54 beschrieben. Um eine Komponente in Europa auf den Markt zu bringen, muss der Hersteller in einer Leistungserklärung die Übereinstimmung mit den maßgeblichen wesentlichen Merkmalen deklarieren, eine Konformitätserklärung in Bezug auf andere EU-Richtlinien erstellen und das CE-Kennzeichen anbringen. Die Einhaltung der hEN muss im Regelfall durch eine notifizierte Stelle geprüft und zertifiziert werden. Maßgeblich für den Einbau in deutschen Bauwerken ist die Muster-Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ (MVV TB), die in Anhang 14 die einzuhaltenden wesentlichen Merkmale für BMA auflistet. An BMA werden hohe Anforderungen gestellt, beispielsweise an deren Über tragungs- und Ausfallsicherheit. Deshalb gelten in Deutschland darüber hinaus für den Aufbau und den Betrieb von BMA die nationalen Anwendungsnormen DIN 14675-1 und DIN VDE 0833-2. Sind diese in der Baugenehmigung oder den „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) für die Aufschaltung von BMA erwähnt, müssen diese Normen beachtet werden.

Die Bestandteile mobiler Brandmeldesysteme sind strenggenommen nach MBO und BauPVO keine Bauprodukte, da sie nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind. Für ein Inverkehrbringen maßgeblich sind die EU-Richtlinien zur Produktsicherheit. Funkkomponenten müssen z. B. die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU einhalten. Der Hersteller bestätigt die Übereinstimmung mit den maßgeblichen Richtlinien durch eine Konformitätserklärung (je nach Richtlinie unter Einschaltung einer notifizierten Stelle) und bringt das CE-Kennzeichen an. Eine Anwendbarkeit der BauPVO kann auch dann gegeben sein, wenn die Komponenten in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fallen. In diesem Fall wird eine Leistungsbewertung durch eine notifizierte Stelle durchgeführt, die eine Übereinstimmung mit der BauPVO und der zugrunde liegenden Normen bescheinigt („Zertifizierung“). Etliche Hersteller mobiler BMA führen diese Zertifizierung durch und fertigen für eine höhere Zuverlässigkeit auf freiwilliger Basis nach den Anforderungen der jeweiligen Norm für BMA-Komponenten. So entsprechen Funkkomponenten dann der DIN EN 54-25 und Rauchmelder der DIN EN 54-7.


Tab. 1:
Unterschiede zwischen mobilen Brandmeldesystemen und fest installierten Brandmeldeanlagen




Komponenten eines
mobilen Brandmeldesystems
Komponenten einer
baurechtlich geforderten
BMA
Bauproduktneinja
Einzuhaltende
Normen
z. B.:
DIN EN 300220-XX (Funk)
DIN EN 301489-XX (EMV)
z. B.:
DIN EN 54-1 ff.
DIN EN 301489-XX (EMV)
Alarmweiterleitung
an
ständig besetzte Stelle
vor Ort
Feuerwehr durch Übertragungseinheit
(ÜE) oder an
Notruf- und Serviceleitstelle
(NSL)
Hersteller
bescheinigt
Einhalten
der EU-Richtlinien, z. B. EMV
der BauPVO durch Leistungsbewertung
(Zertifizierung)
der BauPVO
anderer EU-Richtlinien, z. B.
EMV
CE-Kennzeichen
beruht auf
KonformitätserklärungLeistungserklärung
Konformitätserklärung


Anwendungsbeispiel Baustellen


Ein häufiger Anwendungsfall für mobile Brandmeldesysteme sind Baustellen im Neubau oder Umbau von Gebäuden. Eine frühe Branddetektion und eine rechtzeitige Warnung der Anwesenden ist auf Baustellen besonders wichtig, da

  • anlagentechnischer Brandschutz noch nicht in Betrieb ist,
  • baulicher Brandschutz noch nicht fertiggestellt ist,
  • Rettungswege noch in Bau sind,
  • zahlreiche Brandrisiken wie Heißarbeiten, provisorische Elektroinstallationen, Gasflaschen, brennbare Stoffe und andere Brandlasten anzutreffen sind.

Die zu erfüllenden Schutzziele ergeben sich u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung, um den Gesundheitsschutz der Baustellenbeschäftigten sicherzustellen. Berücksichtigt werden muss allerdings auch die Sicherheit anderer Beteiligter wie beispielsweise von Feuerwehrleuten bei einem Löscheinsatz. Die Auslegung eines mobilen Brandmeldesystems hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. So richtet sich die Auswahl der Melder auch nach den möglichen Arten eines Entstehungsbrandes. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Vermeidung von Falschalarmen gelegt werden. Auf Baustellen herrschen oft Bedingungen wie Staubbelastungen und hohe Temperaturen, die bei ungünstiger Melderwahl zu zahlreichen Falschalarmen führen und damit zu einer verminderten Akzeptanz von mobilen Brandmeldesystemen.


Anwendungsbeispiel Ausfall/ Abschaltung einer BMA


Fällt eine BMA unvorhergesehen aus oder wird sie z. B. bei längeren Umbauarbeiten (teilweise) abgeschaltet, sind den Ersatzmaßnahmen die Schutzziele aus der Baugenehmigung bzw. dem Brandschutznachweis oder dem Brandschutzkonzept zugrunde zu legen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Nutzung in anderen Gebäudeteilen weiterlaufen soll. Für die Auslegung von Ersatzmaßnahmen und eines mobilen Brandmeldesystems besonders hilfreich ist das Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN VDE 0833-2 und DIN 14675. Es verknüpft die Schutzziele aus Brandschutzkonzept und Baugenehmigung mit den individuellen Brandschutzanforderungen aus den baulichen Gegebenheiten und der Nutzung. Es enthält zahlreiche Hinweise zu Überwachungsumfang, Umgebungsbedingungen, Brandfallsteuerungen und Feuerwehrzugang. In der Praxis liegt dieses Konzept allerdings häufig nur rudimentär oder gar nicht vor, sodass die benötigten Informationen der Baugenehmigung und der Anlagenkonfiguration der BMA entnommen werden müssen. Für die Baustelle selbst gelten die obigen Ausführungen.


Fazit


Mobile Brandmeldesysteme können auf Baustellen und bei Störungen bzw. Abschaltungen von Brandmeldeanlagen vorübergehend einen Teil ihrer Aufgaben übernehmen und damit den personellen Aufwand für Brandwachen im Zaum halten. Zur vollständigen zeitweisen Kompensation sind im Regelfall weitere Ersatzmaßnahmen zu treffen. Dabei sind immer die bauaufsichtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Schutzziele und ggf. die von Versicherer und Betreiber zugrunde zu legen.



Quellenangabe: Der Artikel ist im Original im Magazin "Der Brandschutzbeauftragte", Ausgabe Februar 2022 des FORUM VERLAG HERKERT GMBH erschienen.

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    Ole Richter
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