Die Abnahme der Sprachalarmierungsanlage
Nach der Installation und der Inbetriebnahme muss die Sprachalarmierungsanlage abgenommen werden. Die Abnahme sollte nach einem immer gleichen Schema ablaufen, dessen Leitfaden ein Abnahmeprotokoll ist. Der Feuerwehr muss eine Teilnahme an der Abnahme auf Verlagen ermöglicht werden. Bei der Abnahme der Sprachalarmierungsanlage muss neben der Prüfung der technischen Funktionen auch die Einhaltung des Planungsauftrages geprüft werden.
Folgende Parameter müssen bei der Abnahme geprüft werden:
- Sichtkontrolle der Zentraltechnik
- Kontrolle der Betriebsspannung
- Störmeldungsprüfung
- Funktionsprüfung bei Netzausfall
- Messung der Stromaufnahme
- Art, Anzahl und Ort der angeschlossenen Lautsprechern und Gruppen
- Prüfung der Lautsprecherlinien
- Prüfung der Sprechstellen
- Prüfung der BMA Ansteuerung
- Auflistung der festgestellten Mängel
- Nachweis der geltenen Vorschriften beim Aufbau der Anlage
- Vorhande Dokumentation
Ein umfangreiches Abnahmeprotokoll finden Sie beim ZVEI oder auf Anfrage bei uns.
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